Aktuelles
Besucherregelung
Wichtige Informationen für Angehörige zur aktuellen Besuchsregelung (Stand 01.06.2022)
- Besuche sind ab dem 01. Mai 2022 wieder ohne Terminvereinbarung täglich
in der Zeit von 09:30 - 20:00 h möglich. - Eine Registrierung im Eingangsbereich ist nicht erforderlich.
- Besuchsdauer und Anzahl der Besucher sind ohne Beschränkung.
- Jede*r Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen (Empfehlung FFP2 Maske) und nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Nach wie vor wird ein aktueller negativer POC-Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest!) von einer akkreditierten Stelle - nicht älter als 24 Stunden - benötigt. Bitte zeigen Sie diesen beim Betreten des Hauses unaufgefordert vor.
- Die Begleitung während eines Sterbeprozesses ist jederzeit zulässig.
- Erforderliche Termine außerhalb der Einrichtung (z.B.: Arzttermine, Hörakustiker, Behördengänge etc.) dürfen weiterhinnur mit einer FFP2 Maske wahrgenommen werden.
- Bitte halten Sie sich bei schönem Wetter vorzugsweise im Freien (Park oder Terrasse) auf.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Einrichtungsleitung des Bernhard-Junker-Hauses