Aktuelles
NEU ab dem 14.01.2022
Für Besucher in der Einrichtung gilt das Merkblatt für Besucherregelungen vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Das Merkblatt erhalten Sie bei Ihrem nächsten Besuch.
Vorab sollten Sie wissen!
Sie dürfen die Einrichtung nicht betreten, wenn Sie:
- In den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infekts hatten
- In den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten und/ oder einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben.
Melden Sie sich deshalb unbedingt an bevor Sie Ihren Angehörigen besuchen.
Besuche am Wochenende sind ausschließlich in der Zeit von 13:00 bis 16:30 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.