Aktuelles
Wichtige Informationen für Angehörige zur aktuellen Besuchsregelung (Stand: 09.12.2020)
Die bayerische Staatsregierung hat laut "BayMBI, 2020 Nr. 711 §9" ab 09.12.2020 folgendes festgelegt:
- Jeder Bewohner*in darf von täglich höchstens einer Person besucht werden.
- Ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis muss vorgewiesen werden.
- Das Testergebnis mittels eines PCR-Tests (Abstrich durch Ihren zuständigen Hausarzt oder durch die Teststrecke auf der Talavera) darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
- Das Testergebnis mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden alt sein. (Die Schnelltests werden nicht durch unsere Einrichtung durchgeführt)
- Jeder Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Die Begleitung während eines Sterbeprozesses ist jederzeit zulässig.
Erforderliche Termine außerhalb der Einrichtung (z.B.: Arzttermine, Hörakustiker, Behördengänge etc.) und erforderliche Termine innerhalb der Einrichtung (z.B.: Hausarztbesuche, Ergo,- Logo,- Physiotherapie, Fußpflege etc.) dürfen weiterhin, mit einer FFP2 Maske, wahrgenommen werden.
Wie bereits mit dem Informationsschreiben vom 01.12.2020 angekündigt, dürfen Sie ab sofort Besuchstermine für die Weihnachtsfeiertage vereinbaren.
Die Vereinbarung der Termine bleibt wie gehabt:
Für die Besuchstermine in der Einrichtung, bitten wir Sie, aufgrund der Raumplanung, wie gewohnt im Vorfeld einen Termin mit der jeweiligen Station zu vereinbaren.
Bezüglich der Spaziergänge, bitten wir, aufgrund ggf. notwendiger pflegerischer Vorbereitungen, mit ein wenig Vorlauf um eine kurze Abstimmung mit der jeweiligen Station.