Aktuelles
Sehr geehrte Besucher*innen,
Angehörige und Betreuer*innen
1) Besuche können aktuell ohne Voranmeldung, ohne zeitliche Begrenzung (innerhalb unserer Besuchszeiten) sowie ohne Beschränkung der Besucheranzahl in unserer Einrichtung erfolgen. Wir wünschen uns bei mehr als 2 Personen (ohne Kinder) eine Voranmeldung zur besseren Planung. Besuchszeiten sind Montag bis Sonntag von 13:00 bis 19:00 Uhr. Letzter Einlass in die Einrichtung bis 18.00 Uhr.
2) Es benötigen alle Besucher (ab 6 Jahren), unabhängig vom Impfstatus, einen aktuellen, negativen Antigenschnelltest oder negativen PCR-Test, um die Einrichtung zu betreten. Selbstverständlich halten wir auch dementsprechende Schnelltests für Sie vor, die Sie in Anwesenheit eines Mitarbeiters selbst durchführen können (4-Augen-Prinzip).
3) Ein Antigen-Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden gültig. Auch wenn Sie die Einrichtung nur zum Abholen oder Bringen ihres Angehörigen betreten, benötigen Sie ein negatives Testergebnis.
4) Innerhalb der Einrichtung ist generell eine FFP2-Maske zu tragen sowie die geltenden Abstandsregeln (1,5 m) einzuhalten.
5) Da wir in der Verpflichtung sind uns bei allen Besuchern davon zu überzeugen, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, kann die Einrichtung nur über den Haupteingang Frankenstraße 193, im Neubau, betreten werden. Sie werden dort von einem Mitarbeiter empfangen, der das negative Testergebnis abfragt.
6) Die Besuche finden bevorzugt in den Bewohnerzimmern statt oder in einem dafür vorgesehenen Ausweichraum. Bei schönem Wetter können Besuche auch im Freien stattfinden. Wir bitten Sie, das Zimmer Ihres Angehörigen/ des Bewohners auf direktem Wege aufzusuchen.
7) Ist ein Bewohner positiv so gilt folgendes:
- Besuche sind nur in der akuten Sterbephase und in Absprache mit dem Wohnbereich möglich.
- Die Isolation des Bewohners endet frühestens am 5. Tag (nach 48 Stunden Symptomfreiheit) und spätestens am 10. Tag nach der Positivtestung mit dem Nachweis eines negativen Schnelltests.
- Die Teilnahme an Gruppenangebote sowie der Besuch von Gemeinschaftsräumlichkeiten ist erst nach Ablauf von 10 Tagen wieder möglich
8) Zum Thema Impfen: Für besonders vulnerable Personengruppen ab 70 Jahren steht bereits eine 4. Impfung zur Verfügung. Laut einer Information der Bundesregierung vom 12.04.22 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-auffrischungsimpfung-faq-1970900) empfiehlt die STIKO folgendes: Der zweite Booster soll frühestens 3 Monate nach dem ersten Booster erfolgen. Für Personen mit Drittimpfung und durchgestandener COVID19 Infektion wird von der STIKO derzeit keine 4. Impfung empfohlen.
Wir bitten Sie, zum Schutz unserer Bewohner*innen, lassen Sie sich bitte impfen und sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen/ zu Betreuenden über die Notwendigkeit eines ausreichenden Impfschutzes. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an!