*NEU* Testzentrum vor dem Hans-Sponsel-Haus errichtet
Es war uns möglich das Unternehmen „Bayerntest“ kurzfristig davon zu überzeugen, ein Testzentrum direkt vor dem Hans-Sponsel-Haus (Parkplatz Neubau) einzurichten. So haben Sie die Möglichkeit, ohne großen Aufwand, den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgertest vor einem Besuch in einem Pflegeheim wieder vor Ort, jetzt durch einen externen Partner, durchführen zu können.
Die Teststrecke startet am Hans-Sponsel-Haus ab Donnerstag, den 22.12.2022.
Das Testmobil von „Bayerntest“ wird für Sie wie folgt Covid 19 Tests durchführen:
*Achtung* geänderte Öffnungszeiten ab 09.01.2023
Montag bis Freitag
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Samstag + Sonntag + Feiertag
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
*Änderungen in der Zukunft möglich!
Für einen Test vor Ort benötigen Sie keinen Termin.
Um Ihre Wartezeiten etwas zu verkürzen wäre es sehr gut, wenn Sie im Vorfeld schon eine Registrierung vornehmen könnten. Die Registrierung können Sie ganz leicht über die Schnellregistrierung QR-Code durchführen.
So registrieren Sie sich:
Scannen Sie den QR-Code und registrieren Sie sich.
Füllen Sie die Selbstauskunft, welche Sie hier als Datei finden, aus.
(Die „Bestätigung der Einrichtung - Bürgertest“ benötigen Sie nicht mehr!)
Bringen Sie Ihren Personalausweis zur Teststrecke mit.
Besuchsregelung
Sehr geehrte Besucher*innen, Angehörige und Betreuer*innen,
Besuche können aktuell ohne Voranmeldung, ohne zeitliche Begrenzung (innerhalb unserer Besuchszeiten) sowie ohne Beschränkung der Besucheranzahl in unserer Einrichtung erfolgen. Besuche sind Montag bis Sonntag bis 20:00 Uhr möglich. Wir bitten Sie im Interesse unserer Bewohner/Innen auf einen Besuch zu verzichten, wenn Sie Erkältungssymptome haben oder z.B. an der Grippe erkrankt sind.
Es benötigen alle Besucher (ab 6 Jahren), unabhängig vom Impfstatus, einen aktuellen, negativen Antigenschnelltest oder negativen PCR-Test, um die Einrichtung zu betreten. Ein generelles Testangebot besteht in unserer Einrichtung nicht. Sie können jedoch gerne von uns ein Formular bekommen, mit dem Sie einen kostenlosen Bürgertest an einer Teststrecke erhalten.
Ein Antigen-Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden gültig. Auch wenn Sie die Einrichtung nur zum Abholen oder Bringen ihres Angehörigen betreten, benötigen Sie ein negatives Testergebnis.
Innerhalb der Einrichtung ist generell, ab 6 Jahren, eine FFP-2 Maske zu tragen sowie die geltenden Abstandsregeln (1,5 m) einzuhalten. Auch erinnern wir an die Händehygiene (Hände waschen/Händedesinfektion).
Da wir in der Verpflichtung sind uns bei allen Besuchern davon zu überzeugen, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, kann die Einrichtung nur über den Haupteingang Frankenstraße 193, im Neubau, betreten werden. Bitte legen Sie Ihr Testergebnis bevorzugt in der Verwaltung vor (zu den Öffnungszeiten) oder aber bei Betreten der Station einer diensthabenden Pflegekraft.
Die Besuche finden bevorzugt in den Bewohnerzimmern statt oder in einem dafür vorgesehenen Ausweichraum. Bei schönem Wetter können Besuche auch im Freien stattfinden. Wir bitten Sie, das Zimmer Ihres Angehörigen/ des Bewohners auf direktem Wege aufzusuchen und auch dort Ihre Maske zu tragen.
Ist ein Bewohner positiv so gilt folgendes:
- Sie erhalten von uns eine Information, wenn Ihr Angehöriger positiv auf COVID 19 getestet wurde. Auch wenn wir positiven Bewohnern nicht verbieten Besuch zu empfangen würden wir es begrüßen, wenn Besuche erst dann wieder stattfinden, wenn der Bewohner nicht mehr ansteckend ist. So wird eine Weiterverbreitung des Virus erschwert. Halten Sie gerne Rücksprache mit dem Personal des betreffenden Wohnbereiches.
- Der Bewohner wird gebeten, sich nach Möglichkeit in freiwillige Isolation zu begeben. Er darf sein Zimmer mit FFP2-Maske verlassen soll jedoch Abstand zu den anderen Bewohnern halten. Nicht möglich ist jedoch die Teilnahme an Gruppenbeschäftigungen und dem Gemeinschaftsessen, aus Rücksicht auf die anderen Bewohner.
Zum Thema Impfen: Für besonders vulnerable Personengruppen ab 70 Jahren steht bereits eine 4. Impfung zur Verfügung. Laut einer Information der Bundesregierung vom 12.04.22 (Webseite der Bundesregierung) empfiehlt die STIKO folgendes: Der zweite Booster soll frühestens 3 Monate nach dem ersten Booster erfolgen. Für Personen mit Drittimpfung und durchgestandener COVID19 Infektion wird von der STIKO derzeit keine 4. Impfung empfohlen. Wir bitten Sie, zum Schutz unserer Bewohner*innen, lassen Sie sich bitte impfen und sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen/ zu Betreuenden über die Notwendigkeit eines ausreichenden Impfschutzes. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an!
Stand: 13.12.2022