Vorzeitiges Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Betreute im Gesundheitswesen fällt zum 1. März bundesweit. Doch schon ab sofort müssen die Mitarbeitenden in unseren Pflegeeinrichtungen keine Maske mehr tragen. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, dass bei Schwerhörigkeit der Betreuten keine Maske getragen werden muss.">

Am 1. März endet die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen und den Bewohner*innen sowie Tagespflegeeinrichtungen. Dies gab das Bundesgesundheitsministerium am 14. Februar bekannt.

Die Information über das vorzeitige Auslaufen der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte wird von unserem Verband mehr als begrüßt – vor allem natürlich seitens der 16 Pflegeheimen und 13 Tagespflegen. „Diese Entscheidung war mehr als überfällig! Zu viel haben Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren ertragen müssen“, kommentiert Ulrike Hahn, Bereichsleitung Alter und Pflegebilitation.

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Betreute im Gesundheitswesen fällt ab dem 1.3.2023 nun bundesweit. In unseren voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen will man die zwei Wochen allerdings nicht mehr abwarten und schließt sich der Vorgehensweise des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg an: „Ab sofort dürfen unsere Pflege- und Betreuungskräfte ihren Anvertrauten in den Einrichtungen wieder ohne Maske begegnen“, erklärt Bezirksgeschäftsführer Martin Ulses. Dies sei auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, dass bei Schwerhörigkeit der Klient*innen keine Maske getragen werden muss, ebenfalls rechtlich begründet. „Schließlich ist davon auszugehen, dass alle betreuten Menschen in Senioreneinrichtungen von Schwerhörigkeit betroffen sind“, ergänzt Hahn.

 

Aktuelle Regelungen für Besuche von Pflegeeinrichtungen (Stand: 16.02.23)

Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen und Kliniken müssen weiterhin eine FFP2 Maske tragen.

Die Test-Regelungen für Besuche in Pflegeheimen und Kliniken wurden jedoch in Bayern am 10. Februar gelockert. Seit dem ist kein negativer Testnachweis eines Test-Zentrums mehr nötig. Ausreichend ist ein Selbsttest ohne Aufsicht.

Weitere Informationen dazu im Beitrag des Bayerischen Rundfunks:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/besuch-in-kliniken-und-pflegeheimen-bayern-lockert-test-regeln,TTqzLkQ

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