Aufnahme & Kosten
In einem unverbindlichen Erstgespräch informieren wir gerne über Voraussetzungen für die Aufnahme und Übernahme der Kosten. In der Regel übernimmt der Bezirk Unterfranken die Betreuungskosten. Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Arztbericht, in dem die Notwendigkeit einer tagesstrukturierenden Maßnahme festgestellt wird, erstellt durch einem Facharzt für Psychiatrie.
- Sozialbericht, in dem unter anderem gemeinsam mit dem Besuchenden die Ziele des Tagesstätten-Aufenthalts formuliert werden. Der Sozialbericht wird von der überweisenden Einrichtung (z.B. einer psychiatrischen Klinik) oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt.
- Sozialhilfeantrag, mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Der Sozialhilfeantrag stellt wird von dem Besuchenden selbst oder von einemgesetzlichen Betreuergestellt und an den überörtlichen Sozialhilfeträger geschickt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Koordinierung.
Auf Antrag können auch die Fahrtkosten erstattet werden. Für Mittagessen und Getränke wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Grundsicherungsempfänger können einen Zuschlag für das Mittagessen beim Kostenträger beantragen.
Unsere Tagesstätte hat Montag bis Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Besuchenden nehmen für vier Stunden an der Tagesstätte teil, entweder ab 8:30 Uhr oder ab 11:30 Uhr.