Beratung für die gesundheitliche Versorgungsplanung

Wie will ich eigentlich sterben? Wie soll man mit mir umgehen? Welche Vorstellungen und Wünsche habe ich für mein Lebensende? Was möchte ich auf keinen Fall und was wiederum ist mir besonders wichtig? – All diese Fragen verbergen sich hinter dem Fachbegriff Versorgungsplanung. Seit Januar 2019 bietet der AWO Bezirksverband auf Grundlage des neuen Hospiz- und Palliativgesetztes (nach § 132g Abs. 3 SGB V) eine neue professionelle Beratungsform rund um alle Fragen an, die sich mit der Versorgungsplanung befassen. Das kostenfreie, freiwillige Angebot richtet sich an Bewohner*innen, die dauerhaft in einer stationären Pflege- und Behinderteneinrichtung leben und gesetzlich krankenversichert sind.

„Unser Team bietet den Bewohner*innen ausführliche und individuelle Beratung für die gesundheitliche Versorgungsplanung“