Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 hat Anspruch auf teilstationäre Pflege. Wir beraten Sie gerne wie viele Tage Sie ohne private Zuzahlung das Tagespflegeangebot nutzen können. Genießen Sie abwechslungsreiche Tage in Gesellschaft und schaffen Sie sich als pflegende Angehörige Auszeiten vom Pflegealltag. Verschenken Sie dieses zusätzliche Budget nicht. Durch die Inanspruchnahme der Tagespflege wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.