jugendliche Straftäter*innen
Du bist zwischen 14 und 17 Jahre alt und hast zum ersten Mal eine Straftat begangen?
Das kann sein: Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Die Polizei infomiert dich und deine Eltern über die Möglichkeiten am KPS teilzunehmen. Wenn du dich dafür entscheidest, wirst du von uns zum Schüler*innengremium eingeladen. Gemeinsam mit den Gremiumsmitglieder*innen sprichst du über deine Straftat, z.B.:
- Wie ist es dazu gekommen?
- Wie hast du dich während der Tat gefühlt?
- Wie haben andere darauf reagiert?
Zusammen mit den Gremiumsmitglieder*innen überlegst du, was du zur Wiedergutmachung beitragen kannst. Wenn du die vereinbarten Maßnahmen erledigt hast, kann das Verfahren gegen dich eingestellt werden.
Sieh das KPS als Chance - nutze sie!