Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Zeil am Main
Auch wenn Sie noch zuhause wohnen und von Ihren Angehörigen betreut werden können - manchmal treten Situationen ein, in denen diese Betreuung kurzzeitig nicht möglich ist:
Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Erkrankung der Angehörigen oder bei häuslichen Umbaumaßnahmen für mehr Pflegekomfort. Oder die pflegenden Angehörigen brauchen eine „Auszeit“, einen Erholungsurlaub, um wieder frische Kraft zu tanken. Hier bieten wir die Möglichkeit zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an.
Beides sind Leistungen der Pflegeversicherung; um diese Leistungen nutzen zu können, muss ein Pflegegrad (2, 3, 4 oder 5) anerkannt sein. Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung jedes Jahr insgesamt 3539 Euro für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Ebenfalls kann ein Kurzzeitpflegeplatz anhand des §39c SGB V Übergangspflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus auch ohne Pflegegrad genutzt werden.
In unserem Hans-Weinberger-Haus sind Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätze auf die Wohnbereiche verteilt, d. h. die Gäste werden in den Wohnbereichen zusammen mit unseren Dauerpflegebewohnern versorgt.
Unsere Leistungen und Angebote auf einen Blick
- Pflegerische Unterstützung
- Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
- Aktivitäten der sozialen Betreuung, wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Kochen und Backen, Gesellschaftsspiele usw.
- Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Ausflüge
- Menüauswahl aus der hauseigenen Küche
- Kostenfreie Getränke
- Pflegebadewanne für Wohlfühlbäder
- Friseurbesuch und Fußpflege in der Einrichtung
- "Plauderstüble"