Aktuelles
Besucherregelung
Wichtige Informationen für Angehörige zur aktuellen Besuchsregelung (Stand 01.03.2021)
· Besuche sind Dienstag, Donnerstag und Sonntag in der Zeit von 13:15-16 Uhr nach vorheriger Terminabsprache im Café möglich
· Bettlägerige Bewohner können im Zimmer besucht werden
· Ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis muss vorgewiesen werden.
· Das Testergebnis mittels eines PCR-Tests (Abstrich durch Ihren zuständigen Hausarzt oder durch die Teststrecke) darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
· Das Testergebnis mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden alt sein. (Die Schnelltests werden nicht durch unsere Einrichtung durchgeführt)
· Jeder Besucher*in hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
· Die Begleitung während eines Sterbeprozesses ist jederzeit zulässig.
Erforderliche Termine außerhalb der Einrichtung (z.B.: Arzttermine, Hörakustiker, Behördengänge etc.) dürfen weiterhin, mit einer FFP2 Maske, wahrgenommen werden.
Die Vereinbarung der Termine erfolgt über die Telefonnummer 06021/908-111, jeweils Montag bis Freitag von 9-11 Uhr.